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   VGH Bayern, 06.05.2015 - 22 C 15.984   

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https://dejure.org/2015,12275
VGH Bayern, 06.05.2015 - 22 C 15.984 (https://dejure.org/2015,12275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2015 - 22 C 15.984 (https://dejure.org/2015,12275)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 22 C 15.984 (https://dejure.org/2015,12275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines einheitlichen Streitwerts bei Drittanfechtungsklagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

  • rewis.io

    Streitwertbeschwerde, Fristversäumnis, Drittanfechtungsklage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 Abs. 3 S. 2; GKG § 68 Abs. 1 S. 3
    Festsetzung eines einheitlichen Streitwerts bei Drittanfechtungsklagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Die Zahl der bekämpften Windkraftanlagen ist hierbei grundsätzlich ohne Belang, weil die Störwirkung von Windkraftanlagen sehr verschieden und nicht ohne weiteres in Zahlen danach bemessen werden kann, wieviele Anlagen angegriffen werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2088

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer angefochtenen

    Sachgerecht ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2) im Fall von Drittanfechtungsklagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer oder mehrerer WEA in der Regel ein Streitwert von 15.000 EUR ohne Rücksicht darauf, wieviele WEA genehmigt worden sind.
  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 22 ZB 17.169

    Rechtswidrigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Unerheblich für die Bemessung des Streitwerts für die Klage einer drittbetroffenen Gemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im Sinne von Nr. 19.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 ist, auf wie viele Windkraftanlagen sich die betreffende Genehmigung erstreckt bzw. wie viele dieser Anlagen die Klägerin zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2).

    Solche Gründe sind vorliegend nicht erkennbar (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u.a. - juris Rn. 12 f.; B.v.14.4.2016 - 22 C 16.601 u.a. - juris Rn. 12 f., jeweils m.w.N.; B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 28.01.2021 - 22 C 20.2987

    Streitwert für Rechtsbehelf eines Umweltverbands Genehmigung für

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wird bei einer Nachbarklage und auch bei einer Verbandsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen ein Streitwert von 15.000 Euro (bzw. in Eilverfahren 7.500 Euro) angesetzt, unabhängig von der Zahl der von der jeweiligen Genehmigung erfassten Windenergieanlagen (vgl. für Nachbarrechtsbehelfe z.B. B.v. 10.7.2019 - 22 B 17.124 - juris Rn. 71; B.v. 7.5.2018 - 22 ZB 17.2088 u.a. - juris Rn. 56; B.v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 u.a. - juris Rn. 54; B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2; für Verbandsrechtsbehelfe B.v. 5.11.2019 - 22 CS 19.1568 - juris Rn. 37; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 19.281 u.a. - juris Rn. 53; B.v. 3.4.2019 - 22 CS 19.345 u.a. - juris Rn. 46).

    Im Beschluss vom 6.5.2015 - 22 C 15.984 - (juris Rn. 2) wurde zur Begründung dieser Streitwertbemessung u.a. ausgeführt: "Der Streitwert von 15.000 Euro berücksichtigt die Beschwer eines Drittanfechtungsklägers, geht also - wie durch § 52 Abs. 1 GKG geboten - von seiner Betroffenheit aus und nicht von Größe und Umfang der strittigen Anlagen, deren Störwirkung sehr unterschiedlich sein kann.

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2032

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Grundsätzlich ist es für die Streitwerthöhe bei Drittanfechtungsklagen in Immissionsschutzsachen von 15.000 Euro unerheblich, auf wie viele Windkraftanlagen sich die von einem Dritten angefochtene Genehmigung erstreckt bzw. wie viele dieser Anlagen der Dritte zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat (BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2134

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windpark - Änderung wissenschaftlich-technischer

    Sachgerecht ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 22 C 16.600 u.a. - juris Rn. 10; B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2) im Fall von Drittanfechtungsklagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer oder mehrerer WEA in der Regel ein Streitwert von 15.000 EUR ohne Rücksicht darauf, wieviele WEA genehmigt worden sind.
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2160

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windenergieanlagen

    Grundsätzlich ist es für die Streitwerthöhe bei Drittanfechtungsklagen in Immissionsschutzsachen von 15.000 Euro unerheblich, auf wie viele Windkraftanlagen sich die von einem Dritten angefochtene Genehmigung erstreckt bzw. wie viele dieser Anlagen der Dritte zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat (BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2171

    Windenergieanlagen - immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Nachbarklage

    Grundsätzlich ist es für die Streitwerthöhe bei Drittanfechtungsklagen in Immissionsschutzsachen von 15.000 Euro unerheblich, auf wie viele Windkraftanlagen sich die von einem Dritten angefochtene Genehmigung erstreckt bzw. wie viele dieser Anlagen der Dritte zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat (BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 25.04.2016 - 22 C 16.600

    Streitwertfestsetzung bei Auftrennung eines Rechtsschutzgesuchs in mehrere

    Unerheblich ist es hierbei, auf wie viele Windkraftanlagen sich die Genehmigung erstreckt, deren sofortige Vollziehbarkeit der jeweilige Antragsteller bekämpft, bzw. wie viele dieser Anlagen er zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat (BayVGH, B. v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.04.2016 - 22 C 16.601

    Streitwert bei Aufspaltung von Rechtsschutzgesuchen

    Unerheblich ist es hierbei, auf wie viele Windkraftanlagen sich die Genehmigung erstreckt, deren sofortige Vollziehbarkeit der jeweilige Antragsteller bekämpft, bzw. wie viele dieser Anlagen er zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat (BayVGH, B. v. 6.5.2015 - 22 C 15.984 - juris Rn. 2).
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